Es hat sich anbetrachts der vielen "Fachanwälte" inzwischen wohl die Vorstellung durchgesetzt, dass die Tätigkeit eines Rechtsanwalts ein Spezialistenjob sein müsse -  ich werde jedenfalls regelmäßig gefragt, was denn jetzt genau mein Spezialgebiet sei. Darauf antworte ich dann, dass ich mich als den „Spezialisten fürs Allgemeine“ verstehe: Ich habe ein breit gefächertes Interessen- und Tätigkeitsspektrum und kann und will mich nicht darauf festlegen lassen, der Spezialist nur für diese oder jene Rechtsmaterie zu sein.

 

Eher verstehe ich mich als ersten Ansprechpartner in allen Dingen des Rechts-Lebens: So bearbeite ich Unfallsachen ebenso wie Unterhaltsstreitigkeiten, Verkehrs- Bußgeld- und -Strafsachen und Führerscheinsachen ebenso wie Scheidungen, Mietstreitigkeiten ebenso wie Auseinandersetzungen anlässlich von Käufen oder Handwerkeraufträgen oder Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Streitigkeiten über Grundstücke zählen ebenso zu meiner täglichen Arbeit wie das Erb- und Schenkungsrecht, und die Beitreibung von Geldern für Firmen- und Privatkunden bei zahlungsunwilligen Kunden, falls nötig auch im Wege der Zwangsvollstreckung, gehört ebenso zu meinen täglichen Aufgaben wie die Auseinandersetzung mit Behörden über deren „Verwaltungsakte“ oder mit Versicherungen über abgelehnte Leistungen.

 

Wenn ich dann ein Mandat übernehme, ist es zuerst einmal meine Aufgabe, die bzw. den Mandantin/en sachgerecht zu beraten - wenn eine Sache wenig Aussicht auf Erfolg bietet, kläre ich ihn darüber auf und überlasse ihm die Entscheidung, ob ich trotzdem mein Möglichstes versuchen soll, und wir überlegen gemeinsam, ob es Alternativen zum eigentlich Beabsichtigten gibt. Dabei hilft meine langjährige Erfahrung, Spielräume abzuschätzen, die sich im juristischen wie außerjuristischen Bereich ergeben. Dann setze ich mein ganzes Engagement daran, das Bestmögliche für die Mandantschaft zu erreichen und sehe mich dabei auch als "Dolmetscher" zwischen der oft recht unverständlichen Sprache und Handlungsweise in juristischen Verfahren und dem Normalmenschen.

 

Wenn eine Sache aber außerhalb meiner Kompetenz liegt und z.B. besondere Spezialkenntnisse erfordert, habe ich auch kein Problem damit, den Weg zum geeigneten Spezialisten zu weisen, den zu empfehlen mir sicher leichter fällt als jemandem, der keinerlei juristische Kenntnisse hat.

 

Meine Tätigkeit